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Corona-Pandemie und Bevölkerungsschutz

Die Nationale Alarmzentrale, der Bundesstab Bevölkerungsschutz, das Labor Spiez, der Zivilschutz sowie weitere Partner im Bevölkerungsschutz erbringen wichtige Leistungen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie.

Für die Bewältigung der Corona-Pandemie war der Zivilschutz ein entscheidendes und unverzichtbares Instrument. Mit dem Einsatz des Zivilschutzes konnte insbesondere die Entlastung des Gesundheitswesens gewährleistet werden. Am 31. März 2022 endete das dritte Bundesratsaufgebot des Zivilschutzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Beim grössten und längsten Einsatz seiner Geschichte verzeichnet der Zivilschutz damit seit Februar 2020 total gegen 560'000 Diensttage, geleistet von 41'000 Dienstpflichtigen. Der Geschäftsbereich Zivilschutz des BABS hat die Grundlagen für die Bundesratsanträge erstellt und vorbereitet. Zudem klärte er laufend verschiedenste Fragen rund um den Zivilschutzeinsatz ab und bereitete entsprechende Grundlagen und Informationen auf. 

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie verfolgt die Nationale Alarmzentrale (NAZ) die Lage und stellt den zuständigen Behörden die gesammelten Informationen in der Elektronischen Lagedarstellung (ELD NAZ) zur Verfügung.

Zudem erfasste die NAZ in einer Übersicht die geltenden Schutzmassnahmen, die vom Bundesrat angeordnet wurden, sowie die zusätzlichen Massnahmen der einzelnen Kantone. Ein Schwergewicht der Tätigkeiten bildete seit Beginn des Einsatzes das Ressourcenmanagement Bund (ResMaB). Der Mangel an Schutzmasken war ein prägendes Thema zu Beginn der Pandemie. Das ResMaB half mit, die anfänglich knappen Vorräte da einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht wurden. 

Der Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) ist für die Bewältigung aller bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisse auf Bundesebene zuständig. Er dient als wichtige Informations- und Austauschplattform der involvierten Akteure. Die Geschäftsstelle Bundesstab Bevölkerungsschutz im BABS war für die alle 14 Tage stattfindende virtuelle Direktorenkonferenz verantwortlich und erarbeitete in den Wochen dazwischen ein elektronisches Infoupdate für die Mitglieder. Der Vorsitz lag beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Arbeiten der Geschäftsstelle wurden von BABS-Mitarbeitenden des Eidgenössischen Ausbildungszentrums (EAZS) unterstützt.

Das Labor Spiez, das eidgenössische Institut für ABC-Schutz, hat in der Anfangsphase der Pandemie seine Messkapazitäten für die Analyse von Verdachtsproben ausgeweitet und Prüfungsanfragen von Kliniken und Blaulichtorganisationen für Schutzmasken und andere Schutzmaterialien bearbeitet. Aktuell ist das Labor Spiez an diversen Forschungsprojekten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 beteiligt. Es führte auch die Teillage Labor Schweiz und funktionierte als Clearingstelle, um die Bedürfnisse des Gesundheitswesens mit freien Kapazitäten und Ressourcen aus Wissenschaft, Lehre und Industrie zu koordinieren. Das Labor Spiez war in zwei Expertengruppen der Swiss National COVID-19 Task Force involviert: In der Gruppe Diagnostics and Testing zur Verbesserung der Laborkoordination und in der Gruppe Infection, Prevention and Control zur Bewältigung der Schutzmaskenproblematik. 

Über die Alertswiss-App und -Webseite wird die Bevölkerung rasch über aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen zur Corona-Pandemie direkt von den zuständigen kantonalen Gesundheitsämtern oder vom Bund informiert. Alertswiss ist in der Corona-Pandemie ein wichtiges zusätzliches Kommunikationsinstrument der Behörden, neben den Kampagnen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), den traditionellen Medien, Social Media und Pressekonferenzen. Für den Betrieb und die Infrastruktur der Alertswiss-App und -Webseite ist das BABS verantwortlich. Die Meldungen werden von den zuständigen Stellen der Kantone und vom Bund herausgegeben.

Die Geschäftsstelle SKI berät und unterstützt die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei verschiedenen Fragestellungen im Kontext der Corona-Pandemie. Unter anderem vermittelt sie Kontakte zu den relevanten Bundesstellen und kantonalen Akteuren. Im Vordergrund stehen die Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen.  

Aktuell


Kantone

AG / AI / AR / BL / BS / BE / FR / GE / GL / GR / JU / LU / NE / NW / OW / SG / SH / SZ / SO / TG / TI / UR / VD / VS / ZG / ZH

FAQ

Gestützt auf das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) kann der Bundesrat bei Katastrophen und in Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten. Diese Voraussetzung ist mit den schweizweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie gegeben.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 ein drittes nationales Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen beschlossen. Es umfasst ein Kontingent von maximal 100'000 Diensttagen und gilt bis zum 31. März 2022.

Die vom Bund aufgebotenen Schutzdienstpflichtigen nehmen verschiedenste Aufgaben wahr, in erster Linie bei der Unterstützung des Gesundheitswesens. Die Kantone haben darauf zu achten, dass der Zivilschutz vor allem für die Überbrückung von zeitlichen und personellen Engpässen im Gesundheitswesen eingesetzt wird, bei der logistischen Unterstützung der Booster-Impfungen sowie beim Contact-Tracing. 

Die Kantone tragen die operative Einsatz- und Führungsverantwortung. Sie entscheiden über die Einsätze und konkreten Aufträge an den Zivilschutz und bieten die Schutzdienstpflichtigen auf.

Die Kantone erhalten vom Bund einen Pauschalbetrag von 27.50 Franken pro geleisteten Diensttag. Der Bund stellt den Kantonen ein Kontingent von maximal 100'000 Diensttagen für den Einsatz von Schutzdienstpflichtigen bis zum 31. März 2022 zur Verfügung. Die Kosten für das Kontingent belaufen sich somit auf maximal 2,75 Mio. Franken.

Die Kantone handhaben dies unterschiedlich – etwa via SMS-Dienst, telefonisch oder mit speziellen Aufgebotssystemen. In der Regel haben die Kantone ihre Schutzdienstpflichtigen frühzeitig vorinformiert. Bestimmte Zivilschutz-Formationen können sehr schnell (innerhalb 1-2 Stunden) aufgeboten werden.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbietende Stelle unverzüglich zu orientieren und ihr das Dienstbüchlein und ein ärztliches Zeugnis in verschlossenem Umschlag zuzustellen.

Bei der Zuweisung von Aufträgen an den Zivilschutz gilt generell als Vorgabe die Arbeitsmarkt- und Wettbewerbsneutralität. Der Zivilschutz wird nur subsidiär eingesetzt, d. h. er kommt erst dann zum Einsatz, wenn die zivilen Behörden und die betroffenen Institutionen ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigen können oder ein Einsatz dringend erfolgen muss. Sie haben den Bedarf und die Notwendigkeit zu belegen. Die Führungsorgane in den Kantonen haben diese Voraussetzungen zu prüfen.

Nein. Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken, das Aufgebot ist verbindlich und muss befolgt werden.

Das Ablöse- oder Rotationsverfahren des Zivilschutzes erlaubt es aber, bis zu einem gewissen Grad Rücksicht auf private und berufliche Bedürfnisse der Dienstpflichtigen bzw. der Arbeitgeber zu nehmen. Insbesondere für unentbehrliche bzw. systemrelevante Mitarbeitende von Betrieben, die eine zentrale Versorgungsfunktion für die Bevölkerung wahrnehmen, besteht die Möglichkeit eines Dispensations- bzw. Urlaubsgesuchs. Der Entscheid über Dispensations- und Urlaubsgesuche liegt im Ermessen der Kantone bzw. Zivilschutzorganisationen. Sie entscheiden unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und ihres Bedarfs.

Ja. Für jeden besoldeten Diensttag im Zivilschutz haben Schutzdienstpflichtige Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung. Die Grundentschädigung erhalten alle dienstleistenden Personen, unabhängig ihres Zivilstandes und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit des Dienstes den Lohn ausrichtet, kommt die Entschädigung dem Arbeitgeber zu, soweit sie die Lohnzahlung nicht übersteigt. Es können hinzukommen: Betriebszulage, Kinderzulage und Betreuungszulage. Darüber hinaus werden die geleisteten Diensttage bei der Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe angerechnet: 4 Prozent Reduktion pro Diensttag in einem Jahr.

Videos

Einblick in die Arbeit der aargauischen Zivilschützer im COVID-19-Einsatz

Quelle: Aargauischer Zivilschutzverband AZSV

Zivilschutz Zimmerberg im Einsatz gegen das Coronavirus