Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts.
Die Polizei ist auch bei Katastrophen und in Notlagen zuständig für Sicherheit und Ordnung. Sie ist kantonal geregelt.
Die technischen Betriebe sorgen dafür, dass Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematik funktionieren.
Bei Katastrophen und in Notlagen koordinieren Führungsorgane die Einsätze im Verbundsystem mit Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz.
Die Feuerwehr sorgt für Rettung und allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung. Sie ist kantonal geregelt.
Der Zivilschutz ist zuständig für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er unterstützt die anderen Partnerorganisationen und gewährleistet die Durchhaltefähigkeit des Verbundsystems.
Das Führungsorgan übernimmt die Koordination und die Führung, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen.
Die medizinische Versorgung ist Aufgabe des kantonalen Gesundheitswesens. Der Bund stellt für den Fall einer Katastrophe, einer Notlage oder eines bewaffneten Konflikts zusätzliche Mittel bereit.
Um die Koordination und den Informationsaustausch im Bevölkerungsschutz sicherzustellen, organisiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) jährlich eine Bevölkerungsschutzkonferenz (BSK).
Der Zivilschutz kann zu verschiedensten Einsätzen aufgeboten werden, insbesondere bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen.
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen genutzt werden. Man unterscheidet zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen.
Seit 1963 ist der Zivilschutz in der Schweiz auf Bundesebene geregelt. Heute ist er aber nicht mehr auf die Kriegsbedrohung, sondern auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.
Der Zivilschutz ist auf Bundes- und kantonaler Stufe geregelt, Träger des Zivilschutzes sind aber meist die Gemeinden und Regionen.
Das Einsatzmaterial des Zivilschutzes wird primär für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen beschafft. Meist ist die Gemeinde Eigentümerin dieses Materials und dafür verantwortlich.
Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten.
Das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte definiert ein internationales Schutzzeichen des Zivilschutzes.
Frauen im Zivilschutz
Grundfunktionen im Zivilschutz
Katastrophen können jederzeit eintreten. Ist die Bevölkerung gefährdet, wird sie von den Behörden rasch alarmiert.
In der Schweiz werden ca. 5000 stationäre (fernsteuerbare) Sirenen für die Alarmierung der Bevölkerung betrieben; hinzu kommen rund 2200 mobile Sirenen.
Auf Alertswiss fliessen die relevanten Informationen bei Ereignissen in der Schweiz zusammen: eine Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann.
Bei der Alarmierung der Bevölkerung wird zwischen den zwei Alarmierungszeichen Allgemeiner Alarm und Wasseralarm unterschieden.
Der Begriff Polyalert steht für das hochsichere System zur Fernsteuerung der Sirenen.
Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes überwachen laufend die Naturgefahrensituation und warnen bei Gefahr Behörden und Bevölkerung.
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Alarmierungssysteme getestet.
Die Behörden können jederzeit via Radio informieren. Dafür wurden technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen.
Im Bevölkerungsschutz bilden Gefährdungs- und Risikoanalysen die Grundlage zur Massnahmenplanung in den Bereichen Prävention und Vorsorge zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Der ABC-Schutz umfasst alle Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer (A), biologischer (B) und chemischer (C) Bedrohungen und Gefahren.
Der Schutz kritischer Infrastrukturen hat zum Ziel, die Verfügbarkeit von wichtigen Gütern und Dienstleistungen wie Energie, Verkehr oder Kommunikation zu gewährleisten.
Das Eidg. Ausbildungszentrum Schwarzenburg bietet Ausbildungen im Bereich Zivil- und Bevölkerungsschutz an. Die Infrastruktur steht auch für Tagungen und Seminare zur Verfügung."
Das Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) koordiniert den Einsatz aller auf Stufe Bund verfügbaren Ressourcen.
Sichern und respektieren – diese beiden Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen.
Das BABS entwickelt und betreibt sichere Kommunikationsnetze für die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit oder koordiniert entsprechende Arbeiten. Zu diesen Systemen gehören...
Der KSD unterstützt das öffentliche Gesundheitswesen mit koordiniert eingesetzten Mitteln der zivilen und militärischen Stellen.
Die meisten BABS-Mitarbeitenden arbeiten nach Möglichkeit via Home-Office, allerdings bringen mehrere Einsatzelemente des BABS Leistungen, die sich nur vor Ort erledigen lassen.
Das BABS unterstützt Bundesstellen, Kantone und Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes in der Vorbeugung kollektiver Risiken und in der Ereignisbewältigung.
Selbständiges Arbeiten, vernetztes Denken und stetige Lernbereitschaft werden im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS gefordert und gefördert.
In der Geschäftsleitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS haben die Chefs der Geschäftsbereiche Einsitz.
Die Organisationsverordnung des VBS vom 7. März 2003 hält in Artikel 14 die Ziele und Funktionen des BABS fest.
Das BABS besteht aus den Geschäftsbereichen Strategie und Steuerung, Programmmanagement, Ressourcen, Nationale Alarmzentrale und Ereignisbewältigung, Zivilschutz und Ausbildung und Labor Spiez.
Das BABS ist auf mehrere Standorte verteilt. Der Hauptsitz befindet sich am Guisanplatz 1B.
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