Verlängerung der Übergangsfrist für den Unterhalt der Sirenen
Bern, 13.12.2024 - Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur setzen Parlament und Bundesrat auf pragmatische Schritte: Der Ständerat hat in der Herbstsession 2024 und der Nationalrat in der Wintersession 2024 die Übergangsfrist, um die Bewirtschaftung der Sirenen auf die Kantone zu übertragen, um vier Jahre verlängert. Nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die dazugehörige Bevölkerungsschutzverordnung angepasst. Diese Lösung ermöglicht eine fundierte Überprüfung der Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle und stellt sicher, dass die Sirenen weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten.