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Veröffentlicht am 11. Juli 2024

WEKO-Sekretariat erarbeitet Best Practice für Arbeitsmarkt

Bern, 11.7.2024 - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden auf dem Arbeitsmarkt gefunden. Es geht nun auf die arbeitsrechtlichen Akteure zu, um eine Best Practice zu kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt auszuarbeiten.