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Veröffentlicht am 26. Juni 2024

Bewirtschaftung der Sirenen: Bund und Kantone klären Zuständigkeiten

Bern, 26.6.2024 - Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur will der Bundesrat mit den Kantonen für die Bewirtschaftung der Sirenen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle tiefergehend überarbeiten. Zu diesem Zweck wird die Übergangsfrist für die Übertragung der Zuständigkeit an den Bund verlängert. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Botschaft zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes gutgeheissen.