Gezielte Information der Versicherten und neue Modalitäten zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 05.11.2025 — An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat der Bundesrat den Entwurf zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) in die Vernehmlassung geschickt. Dabei soll den Versicherern gestattet werden, die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, geeignetere besondere Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Zudem soll den Kantonen ermöglicht werden, den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen anstelle der Versicherten zu beziehen, deren Prämie vollständig durch öffentliche Mittel gedeckt ist.
Am 21. März 2025 hat das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Gesundheitskosten dämpfen und werden über mehrere Verordnungen gestaffelt umgesetzt. Mit der Änderung der KVAV sollen die Versicherer die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, geeignetere besondere Versicherungsformen und präventive Massnahmen informieren können. So wird es beispielsweise für einen Versicherer möglich, den Versicherten je nach ihrer Erkrankung spezifische Informationen zukommen zu lassen.
Prämienausgleich an die Kantone
Eine weitere Änderung betrifft den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen. Dieses Instrument steht den Versicherern zur Verfügung, wenn die Prämieneinnahmen für ein Jahr in einem Kanton deutlich über den kumulierten Kosten in diesem Kanton liegen. Gegenwärtig wird der Ausgleich in jedem Fall den Versicherten des betreffenden Kantons gewährt, auch wenn diese ihre Prämien nicht selbst übernehmen. Somit erhalten Versicherte Rückerstattungen, obwohl sie ihre Prämien nicht selbst bezahlen. Bei Personen, deren Prämie vollständig durch öffentliche Mittel gedeckt ist, wird in Zukunft die Rückerstattung den Kantonen gewährt.
Weitere Informationen:
KVAG-Änderung: Wiederherstellung der Transparenz bei den Gesundheitskosten