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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. August 2025

Arbeitstreffen mit Deutschland: Das BABS stärkt die Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Bern, 14.08.2025 — Eine Delegation des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) war am Mittwoch, 13. August 2025 zu einem Arbeitsbesuch in Maria Laach, südlich von Bonn, eingeladen. Dort unterzeichnete sie mit dem deutschen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Absichtserklärung. Die beiden Parteien verpflichten sich, ihre bestehende Zusammenarbeit sowie den Erfahrungs- und Wissensaustausch in den nächsten fünf Jahren zu vertiefen und auszubauen.

Zwischen dem BABS und dem BBK besteht bereits heute eine Zusammenarbeit, allerdings vor allem punktuell und ohne Folgemassnahmen. Die gemeinsame Absichtserklärung ermöglicht, den Austausch zu systematisieren und konkretisieren, was angesichts der aktuellen internationalen Sicherheitslage immer wichtiger wird.

Die Zusammenarbeit umfasst die Bereiche Prävention, Vorsorge und Bewältigung von Katastrophen und Krisen. In diesem Rahmen tauschen die beiden Parteien künftig Informationen, Fachwissen und Erfahrungen aus. Vorgesehen sind auch gegenseitige Einladungen zu Konferenzen, Workshops, Weiterbildungen und anderen Veranstaltungen, die insbesondere den Einsatz innovativer Technologien zum Thema haben.

Vereinbart wurde weiter der Austausch von Erfahrungen und Best Practices, die aus gemeinsamen Übungen und Trainings mit den wichtigsten Akteuren des Zivil- und Katastrophenschutzes resultieren. Die Parteien haben künftig die Möglichkeit, über die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union (UCPM) zu beraten. Zudem übermitteln das BABS und das BBK einander Informationen über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Falle eines bewaffneten Konflikts (Szenarien, Einsätze, Ausrüstung).

Die Finanzierung erfolgt über die ordentlichen Budgets. Die Absichtserklärung ist rechtlich nicht verbindlich. Die vertiefte Zusammenarbeit erstreckt sich über fünf Jahre, wobei vor Ablauf des Zeitraums eine Analyse durchgeführt wird. Die Parteien können in Absprache beschliessen, die Bedingungen der Zusammenarbeit zu ändern oder zu erweitern. Jeder Partei steht es offen, die Vereinbarung aufzulösen.