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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. November 2025

Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Ausführungsbestimmungen

Bern, 05.11.2025 — Zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz hat das Parlament am 21. März 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) verabschiedet. Die Umsetzung dieser Revision erfordert eine Anpassung mehrerer Verordnungen. Diese Änderungen sind grösstenteils organisatorischer sowie administrativer Natur und betreffen in erster Linie die Kantone. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die Vernehmlassung eröffnet.