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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Bundesrat schnürt Paket für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft

Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat setzt seine Anstrengungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz fort. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat er ein Paket mit konkreten Massnahmen zur regulatorischen Entlastung der Unternehmen verabschiedet.

Internationale Entwicklungen – darunter handelspolitische Turbulenzen und verstärkter Wille zu Deregulierung bei wichtigen Handelspartnern – beeinflussen die Standortattraktivität der Schweiz. Bereits an seiner Klausur vom 20. August 2025 hatte sich der Bundesrat eingehend mit den Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft befasst. Sein zentrales Anliegen: Die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen und ein verstärkter Fokus auf regulatorische Entlastungen.

28 Massnahmen zur Entlastung der Unternehmen beschlossen

Unter Einbezug von Vorschlägen der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) haben alle Departemente rasch umsetzbare Entlastungspotenziale sowohl bei bestehenden Regulierungen als auch bei laufenden Vorhaben geprüft. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat ein umfassendes Paket von 28 Massnahmen aus unterschiedlichsten Regulierungsbereichen beschlossen. Dazu kommen 32 weitere Massnahmen, die von den zuständigen Departementen ohne Beschluss des Bundesrates umgesetzt werden. Eine Übersicht der Massnahmen ist im Anhang der Medienmitteilung zu finden.

Zu den neu beschlossenen Massnahmen gehören unter anderem administrative Entlastungen im Bereich der Mehrwertsteuer, der Verrechnungs- und der Stempelsteuer, Vereinfachungen für stromintensive Unternehmen bei der Rückerstattung des Netzzuschlags und der Kosten der Stromreserve oder Entlastungen bei den Arbeitszeitbewilligungen und der Anmeldung von Kurzarbeit. In einigen Bereichen, wie etwa im Datenschutz, bei den Familienzulagen oder beim Handel mit Spielzeugen, hat der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt und eine vertiefte Prüfung beschlossen, um Entlastungen zu erarbeiten. Ein erhebliches Potenzial bieten ausserdem Massnahmen im Bereich Digitalisierung – sie sind jedoch mit entsprechenden Investitionen der öffentlichen Hand verbunden.

Die Massnahmen umfassen teilweise auch kleinere Anpassungen, betreffen in ihrer Gesamtheit jedoch eine grosse Anzahl Unternehmen und sollen zu spürbaren administrativen Entlastungen führen. Der Bundesrat hat die Departemente mit der Umsetzung der entsprechenden Arbeiten beauftragt, je nach Umsetzungsebene (Gesetz, Verordnung, Prüfauftrag) gemäss den notwendigen Etappen und Zeitplänen. Im Herbst 2026 wird der Bundesrat über die Fortschritte bei der Umsetzung der einzelnen Massnahmen berichten.

Fortführung der Arbeiten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Effiziente und attraktive regulatorische Rahmenbedingungen bleiben für den Bundesrat eine Daueraufgabe. Neben kurzfristig umsetzbaren Entlastungsmassnahmen ist es wichtig, regelmässig auch komplexere Regulierungsbereiche zu durchleuchten. Dazu dienen unter anderem die sogenannten Bereichsstudien, welche jährlich ausgewählte Regulierungsbereiche gezielt auf Entlastungspotenzial untersuchen. Zurzeit laufen entsprechende Arbeiten in den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen, Pharmaregulierung, Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und der Regulierung industrieller Betriebe. Zudem stehen mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) Bundesrat und Parlament in der Pflicht, bei neuen Vorhaben Regulierungskosten für Unternehmen zu schätzen und Vereinfachungen zu prüfen. Beispielsweise werden zurzeit in der Klimapolitik nach 2030 oder der Revision des Bauprodukterechts im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und mögliche Entlastungen für die Unternehmen geprüft.

Darüber hinaus wird die wirtschaftspolitische Agenda des Bundesrates weiter vorangetrieben. Im Steuerbereich etwa wird der Bundesrat im Rahmen des Berichts zum Postulat Walti 23.3752 voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eine Auslegeordnung zu mittel- und längerfristigen steuerpolitischen Herausforderungen vorlegen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen bei der OECD-Mindeststeuer.