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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Bundesrat nimmt Stellung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat hat am 26. November 2025 seine Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verabschiedet. Die Volksinitiative sowie der indirekte Gegenvorschlag gehen ihm zu weit. Der Bundesrat begrüsst hingegen ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, sowie eine klare Regelung der Kompetenzen der Kantone.

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt ein Verbot des Verkaufs und der Verwendung von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen Ausnahmebewilligungen möglich bleiben. Die WBK-N hat beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die WBK-N will insbesondere Feuerwerkskörper verbieten, die ausschliesslich einen Knall erzeugen. Zudem will sie die Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht ausweiten und klarer regeln, welche Kompetenzen die Kantone bei der Beschränkung der Verwendung von Feuerwerk haben. Damit sollen die Lärmbelastung und deren negative Auswirkungen auf Menschen und Tiere verringert werden.

Handlungsbedarf bei nur knallenden Feuerwerkskörpern

In seiner Stellungnahme vom 26. November 2025 zum indirekten Gegenvorschlag der WBK-N anerkennt der Bundesrat, dass Feuerwerk Lärm und Belastungen für Umwelt, Menschen und Tiere verursachen kann. Für viele Menschen gehört aber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, beispielsweise an einer 1. Augustfeier, zur Tradition. Der indirekte Gegenvorschlag würde zu mehr administrativem Aufwand für die Verwaltung und für Privatpersonen führen und hätte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Feuerwerksbranche. Deswegen geht der indirekte Gegenvorschlag dem Bundesrat zu weit.

Der Bundesrat befürwortet hingegen das Verbot von nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte. Diese Feuerwerkskörper werden von immer mehr Menschen als störend erachtet.  Der Bundesrat unterstützt, dass die Kantone selbst entscheiden können, wie sie den Einsatz von Feuerwerk regeln wollen.

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