Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU: Umsetzung zu späterem Zeitpunkt
Bern, 12.11.2025 — Mit der Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU könnte die Schweiz in einem Katastrophenfall oder einer Notlage von den operativen Mitteln und Einsatzkräften profitieren, Zugang zu Forschungsausschreibungen erhalten und an Übungen teilnehmen. Da zurzeit die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme der Schweiz in der EU fehlen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen, mit weiteren Bemühungen bezüglich einer Teilnahme zuzuwarten, bis die massgebliche Verordnung der EU angepasst wurde. Die Umsetzung der entsprechenden Motion wird ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die Motion «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren» (22.3904) aus dem Jahr 2022 von Nationalrat Michel Matter fordert, dass der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzmechanismus (European Union Civil Protection Mechanism kurz: UCPM) beantragt. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit bei Naturkatastrophen zu stärken und so der Schweiz Zugang zu den Ressourcen, Fachkenntnissen und den Netzwerken der teilnehmenden Staaten zu verschaffen. Die Motion wurde vom Parlament wie auch vom Bundesrat angenommen.
Aufgabe des UCPM ist es, die Kooperation im Bereich des Katastrophenschutzes zwischen der Union und den EU-Mitgliedstaaten zu optimieren und effizientere Hilfe bei Natur- sowie menschengemachten Katastrophen zu ermöglichen. Das Verfahren hilft auch bei der Koordinierung der Katastrophenvorsorge und -verhütung durch die nationalen Behörden und trägt zum Austausch zu bewährten Praktiken bei. Im Falle einer Teilnahme am UCPM müsste die Schweiz einen jährlichen Mitgliederbeitrag von durchschnittlich rund 10 Millionen Schweizer Franken leisten.
Umsetzung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
Aktuell ist es wegen der geltenden Rechtslage in der EU Drittstaaten wie der Schweiz grundsätzlich nicht möglich, am EU-Katastrophenschutzmechanismus teilzunehmen. Der Bundesrat hat daher beschlossen, mit der Weiterführung der Bemühungen bezüglich einer Teilnahme der Schweiz am UCPM zuzuwarten, bis die rechtlichen Grundlagen seitens der EU angepasst wurden. Die Umsetzung der Motion 22.3904 wird entsprechend ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die Schweiz unterzeichnete am 28. April 2017 mit der Europäischen Union eine unverbindliche Verwaltungsvereinbarung (Administrative Arrangement) zur Katastrophenhilfe, die primär den Informationsaustausch zwischen Einsatzzentren erleichtern soll. Der Zugang zu den Kerndienstleistungen des Wissensnetzwerks und des Schulungsprogramms des UCPM bleibt ohne Teilnahme an diesem eingeschränkt. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU betreffend des UCPM sollen jedoch in diesem Rahmen weiter intensiviert werden. Entsprechend wird die Schweiz 2026 zum ersten Mal eine MODEX-Übung in Genf durchführen (siehe Medienmitteilung vom 9. Juli 2025).