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Veröffentlicht am 27. Oktober 2025

BZG-Revision (Alimentierung Teil 1)

Die Bestände im Zivilschutz sind seit Jahren rückläufig. Während in der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ (BBl 2012 5503) und der Totalrevision des Bevölkerungsund Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) per 1. Januar 2021 ein Soll-Bestand von 72'000 Zivilschutzangehörigen festgelegt wurde, betrug der Ist-Bestand per 1. Januar 2025 nur noch rund 57’000 Zivilschutzangehörige, wovon rund 1’700 im Personalpool eingeteilt waren. Bei gleichbleibenden Rekrutierungszahlen von rund 4500 Neurekrutierten pro Jahr wird der Zivilschutzbestand bis ins Jahr 2030 auf rund 50'000 Zivilschutzangehörige sinken.

Die Vorlage sieht verschiedene Massnahmen vor, um die Bestände im Zivilschutz und damit dessen Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Die Schutzdienstpflicht wird ausgeweitet auf Militärdienstpflichtige, die bis zum Ende ihres 25. Altersjahres aus der Armee entlassen werden, ohne dass sie die Rekrutenschule (RS) absolviert haben, und auf Armeeangehörige, die nach Absolvierung der vollständigen RS militärdienstuntauglich werden, sofern sie noch mindestens 80 verbleibende Dienststage zu leisten haben. Weiter wird das Wohnsitzprinzip im Zivilschutz aufgehoben. So können Schutzdienstpflichtige aus Kantonen mit einem Überbestand in Kantonen mit einem Unterbestand eingeteilt werden. Reichen diese Massnahmen nicht aus, so können zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden, einen Teil ihres Zivildienstes in einer Zivilschutzorganisation eines Kantons mit ausgewiesenem Unterbestand zu leisten.

Die Revision wird zudem genutzt, um einzelne weitere Anpassungen im BZG vorzunehmen. So werden u.a. die rechtlichen Grundlagen für den Koordinierten Sanitätsdienst und den Koordinierten Verkehr aktualisiert. Auf Wunsch der Kantone kann der Bund zudem neu den Aufbau und Betrieb der Notfalltreffpunkte koordinieren.

Projektstand und Ausblick (Stand 31.08.2025)

Rückblick

Die Vorlage wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kantone und des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI) erarbeitet. Vom 26.01.-02.05.2023 wurde die Vernehmlassung durchgeführt. Die Botschaft wurde am 08.05.2024 vom Bundesrat verabschiedet. Die Beratung im Ständerat erfolgte am 18. September 2024. Die Beratung im Nationalrat erfolgte am 11. März 2025, die Differenzbereinigung im Stände-rat am 17.3.2025. Dabei wurde ein Antrag aus der SiK-N, das maximale Dienstpflichtalter auf 40 Jahre zu erhöhen (Art. 31 Abs. 1 BZG), angenommen.

Ausblick

Die Referendumsfrist dauerte bis am 10.07.2025. Das Referendum wurde nicht erhoben. Die Vorlage soll am 01.01.2027 in Kraft treten. Es wird geprüft, ob die Vorlage B allenfalls schon per 01.01.2026 in Kraft gesetzt werden kann.

Aktuelle Herausforderungen

Die Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV; SR 520.11) zur Umsetzung der Vorlage A ist in Erarbeitung. Die Vernehmlassung ist für November 2025-Februar 2026 geplant.

Rolle Bund

Der Bund, bzw. das ZIVI, wird neue Prozesse für die Integration von zivildienstpflichtigen Personen in ZSO schaffen. Dazu wird auch eine Schnittstelle zwischen dem PISA ZS und dem Informationssystem des ZIVI aufgebaut.

Das BABS erhält die Kompetenz, den Aufbau und Betrieb der Notfalltreffpunkte zu koordinieren.

Rolle Kantone

Die Vorlage wird in erster Linie durch die Kantone umgesetzt. Sie sind dafür verantwortlich, dass sie die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen. Insbesondere müssen sie die Grundlagen für ihre kantonalen Sollbestände und die Sollbestände selber per 01.01.2027 aktualisiert haben.

Projektdaten

Projektverantwortung

BABS, Geschäftsbereich Strategie und Steuerung (Fachbereich Recht und Politische Geschäfte)

Projektdauer

  • Projektstart: 10/2021
  • Projektende (Inkrafttreten): 01.01.2027

Politische Entscheide (geplant)

  • Bundesrat: Eröffnung Vernehmlassung 1/2023
  • Bundesrat: Verabschiedung Botschaft 4/2024 (geplant)

Investitionen

keine

Finanzressourcen Bund

Mit der Revision werden keine neuen Mittel beantragt.

Finanzressourcen Kantone

Die Integration zivildienstpflichtiger Personen in Zivilschutzorganisationen dürfte zu Beginn mit einem gewissen Zusatzaufwand verbunden sein. Um diesen möglichst klein zu halten, wird eine (durch den Bund finanzierte) Schnittstelle zwischen dem PISA und dem Informationssystem des ZIVI aufgebaut.

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