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Veröffentlicht am 1. Februar 2024

BZG-Revision (Alimentierung Teil 1)

Die Bestände im Zivilschutz sind seit Jahren rückläufig. Während in der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ (BBl 2012 5503) und der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG; SR 520.1) per 1. Januar 2021 ein Soll-Bestand von 72'000 Zivilschutzangehörigen festgelegt wurde, betrug der Ist-Bestand per 1. Januar 2023 nur noch rund 67'300 Zivilschutzangehörige, wovon rund 8'400 im Personalpool eingeteilt waren. Bei gleichbleibenden Rekrutierungszahlen von rund 4000 Neurekrutierten pro Jahr wird der Zivilschutzbestand bis ins Jahr 2030 auf rund 55'000 Zivilschutzangehörige sinken.