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Veröffentlicht am 27. Oktober 2025

Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt (BibK)

Der Bevölkerungsschutz (BevS) und insbesondere der Zivilschutz (ZS) hat sich in den letzten 25 Jahren auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. In diesem Bereich baute er ein breites Fähigkeitsspektrum auf. Der bewaffnete Konflikt wurde aber weitestgehend ausgeblendet.

Die verschlechterte sicherheitspolitische Lage wirkt sich auch auf die Schweiz aus. Im Bevölkerungsschutz besteht deshalb die Notwendigkeit, sich besser auf die Abwehr hybrider Bedrohungen sowie eines bewaffneten Konflikts auszurichten. Die 2023/24 vom BABS durchgeführte Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz offenbarte Fähigkeitslücken insbesondere in Bezug auf die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts. Die Voraussetzungen für ein optimales Agieren im Verbund sind heute nicht wie gewünscht gegeben. Um dies zu korrigieren, wurde im Januar 2024 im BABS eine Arbeitsgruppe «Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt (BibK)» gebildet. Auf Grundlage einer thematischen Auslegeordnung definierte diese 13 Handlungsfelder (HF), welche die Fähigkeitslücken und die zu behandelnden Themen aufzeigen.

  • HF 1: Führung
  • HF 2: Bereitschaft
  • HF 3: Aufgabenteilung Armee und Bevölkerungsschutz
  • HF 4: Warnung, Alarmierung und Informierung im Ereignisfall
  • HF 5: Bewältigung ABC-Ereignisse
  • HF 6: Aufgaben des ZS
  • HF 7: Erweiterte Schutzdienstpflicht
  • HF 8: Schutzraumbezug
  • HF 9: Standardisiertes Material
  • HF 10: Requisition
  • HF 11: Sanitätsdienst (KSD)
  • HF 12: Weitere koordinierte Bereiche
  • HF 13: Resilienz der Bevölkerung

Die Arbeitsgruppe wurde in ein Projekt umgewandelt, das kurz-/mittelfristigen sowie langfristi-gen Ziele verfolgt. Ein erstes Ziel liegt in der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption «Bevölke-rungsschutz im bewaffneten Konflikt». Diese soll den Verbundpartnern als zentrale Orientierungsquelle dienen. Sie soll relevante Aspekte regeln und konkrete Empfehlungen geben, die für eine erfolgreiche Abwehr hybrider Bedrohungen und Bewältigung eines bewaffneten Konflikts von zentraler Bedeutung sind. Beispiele dafür sind ein klares und von sämtlichen Verbundpartnern gelebtes Führungssystem, geklärte AKV sowie Massnahmen zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung. Ein zweites Ziel besteht darin, bei Bedarf basierend auf der Gesamtkonzeption die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen oder bestehende anzupassen. Dadurch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit das gesamte Fähigkeitspotenzial der Schweiz im Falle hybrider Bedrohungen sowie eines bewaffneten Konflikts zum Schutz der Bevölkerung zum Tragen kommen kann. Damit diese Ziele erreicht werden, gilt es, die Fragestellungen in den 13 Handlungsfelder zu klären. Zur Erreichung möglichst konkreter Ergebnisse in den Handlungsfeldern wird zusammen mit den militärischen Partnern ein Planszenario «Bewaffneter Konflikt»1 erarbeitet. Dies entspricht dem allgemeinen Bedürfnis (insbesondere auch der Kantone), auf Basis eines Szenarios konkrete Absprachen treffen und Planungen vornehmen zu können.

1 Das Planszenario baut auf dem Szenario des Gefährdungsdossiers «Bewaffneter Konflikt» der nationalen Risikoanalyse von Katastrophen und Notlagen Schweiz auf und umfasst drei Eskalationsstufen: 1) Hybride Form der Konfliktaustragung, 2) Militärischer Angriff aus der Distanz und 3) Umfassender militärischer Angriff. Des Weiteren wird das Planszenario mit denjenigen der Armee synchronisiert. Dadurch ist sichergestellt, dass im Bevölkerungsschutz und im Bereich Verteidigung dieselben Grundlagen für Planspiele verwendet werden.

Projektstand und Ausblick (per 31.08.2025)

Rückblick

Im Dezember 2024 wurde der Projektantrag von der Direktorin des BABS genehmigt. Seit dem 01.01.2025 laufen die Umsetzungsarbeiten in den Handlungsfeldern.

Ausblick

Damit die Arbeiten in den Handlungsfeldern von einem einheitlichen Szenario ausgehen, wird bis Ende Q3/2025 ein Planszenario «Bewaffneter Konflikt» erarbeitet. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Armee. Weil zwischen den Handlungsfeldern thematische Abhän-gigkeiten bestehen, erfolgen die Umsetzungsarbeiten der Handlungsfeldern gestaffelt. Bis Ende 2026 sollen die Arbeiten in sämtlichen 13 Handlungsfeldern abgeschlossen sein.

Viele Massnahmen zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt werden in den Kantonen umgesetzt. Aus diesem Grund ist es zentral, dass die Kantone stark in das Projekt eingebunden sind. Dies beinhaltet die Mitarbeit in den Handlungsfeldern sowie die Führung des Projekts. In Bezug auf Zweiteres wurde beschlossen, dass der Präsident KVMBZ sowie die Direktorin BABS die Co-Auftraggeberschaft wahrnehmen.

Aktuelle Herausforderungen

Die Verbundpartner sind alle rechtzeitig in die verschiedenen Arbeiten einzubeziehen. Dies erfordert eine gute Koordination der Arbeiten und eine zentrale Kommunikation. Die meisten Handlungsfelder weisen Schnittstellen zu anderen Projekten und Vorhaben sowohl innerhalb des BABS wie auch in der Gruppe Verteidigung auf. Es gilt sicherzustellen, dass Synergien optimal genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Bei der übergeordneten Koordination ist das SEPOS ausreichend einzubeziehen.

Rolle Bund

Das Projekt wird durch das BABS realisiert. Die Gruppe Verteidigung wird für spezifische Fra-gestellungen beigezogen, dies beispielweise bei der Klärung der Führung im Falle hybrider Bedrohung sowie bei einem bewaffneten Konflikt (HF 1), bei der Aufgabenteilung zwischen Armee und Bevölkerungsschutz (HF 3) und bei der Erarbeitung des Planszenarios. Aufgrund seiner Funktion als übergeordnetes Koordinationsinstrument und im Hinblick auf die Sicher-heitspolitische Strategie 2025 wird das SEPOS in regelmässigen Abständen über den1 Stand der Arbeiten ins Bild gesetzt und – sofern Bedarf besteht – in spezifische Arbeiten einbezogen.

Rolle Kantone

Der Präsident KVMBZ sowie die Direktorin BABS nehmen die Rolle als Co-Auftraggeber wahr. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kantone grösstmöglich in das Projekt einbezogen sind und tragfähige Lösungen für die Gesamtkonzeption erarbeitet werden können. Darüber hinaus wird der Stand der Arbeiten regelmässig im Rahmen der Konferenz der Amtschefs behandelt und ausgewählte Themen werden vertieft.

Projektdaten

Projektverantwortung

Christian Kunz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter & Stv. C FB Weiterentwicklung Bevölkerungsschutz (WBS); BABS, GB Strategie und Steuerung (STR)

Projektdauer

2025 – 2029

Politische Entscheide (geplant)

  • Bundesrat: Aussprachepapier an den BR: Q2/2027
  • Bundesrat: Verabschiedung Botschaft Gesetzesanpassungen: Q3/2029

Investitionen Betriebskosten

Offen (aktuell keine vorgesehen)

Finanzressourcen Bund

  • Kosten für ein Rechtsgutachten im Rahmen von Handlungsfeld 1 «Führung» in der Höhe von CHF 12'000.00.
  • Allfällige weitere Kosten z.B. in den Bereichen der Konzipierung, Erarbeitung und Gestaltung der Ge-samtkonzeption werden im Verlaufe des Projekts definiert.

Finanzressourcen Kantone

Noch offen, je nach Ergebnis aus den Handlungsfeldern

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