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Schutz kritischer Infrastrukturen

Grosse Bedeutung von kritischen Infrastrukturen

Unter kritischen Infrastrukturen werden Dienstleistungs- und Versorgungssysteme verstanden, die essenziell für die Wirtschaft bzw. die Lebensgrundlagen der Bevölkerung sind (Stromversorgung, medizinische Versorgung, Telekommunikation usw.). Dabei zählen nicht nur Bauten und Anlagen dazu, sondern sämtliche Elemente, die für die Verfügbarkeit der Güter und Dienstleistungen notwendig sind (IT-Systeme, Netzwerke etc.).

Der Schutz kritischer Infrastrukturen hat zum Ziel, die Resilienz (Widerstands-, Anpassungs- und Regenerationsfähigkeit) zu verbessern, damit gravierende Ausfälle möglichst verhindert oder im Ereignisfall die Auswirkungen reduziert werden können. Demnach können Massnahmen zum Schutz von kritischen Infrastrukturen beispielsweise die Härtung von IT-Systemen, die Einrichtung einer Stellvertreterregelung für kritische Arbeitskräfte oder die Vorgabe von Mindestanforderungen an die Notstromversorgung durch eine Aufsichtsbehörde umfassen.

Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 die nationale SKI-Strategie verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung der ersten beiden Strategien aus den Jahren 2012 und 2017.

Die neue nationale SKI-Strategie definiert für alle Akteure die übergeordneten Ziele und Handlungsgrundsätze. Zudem bezeichnet sie 8 Massnahmen, mit denen die Resilienz der Schweiz in Bezug auf kritische Infrastrukturen verbessert werden soll. Unter anderen wurden die jeweils zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden beauftragt, in allen Sektoren zu prüfen, ob es erhebliche Risiken für gravierende Versorgungsstörungen gibt und Massnahmen zu deren Reduktion zu treffen. Eine weitere Massnahme stellt die Führung eines periodisch aktualisierten Verzeichnisses von Objekten und Betreiberfirmen dar, die für die Schweiz eine zentrale Bedeutung haben. Dabei handelt es sich beispielsweise um wichtige Netzknoten der Energieversorgung und des Internets oder um Verteilzentralen für die Versorgung mit Lebensmitteln oder Medikamenten.

Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen

Die Umsetzung der nationalen SKI-Strategie wird eng durch den Bundesratsausschuss Energie, Umwelt und Infrastruktur begleitet. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) stellt die übergeordnete Koordination bei der Umsetzung sicher. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Betreiberinnen der kritischen Infrastrukturen, den Aufsichts- und Regulierungsbehörden in den verschiedenen Sektoren sowie den Kantonen. Die SKI-Strategie ist neu unbefristet gültig. Das BABS prüft jedoch alle vier Jahre, ob eine Aktualisierung der Strategie notwendig ist.


Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsstelle Schutz kritischer Infrastrukturen
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

Geschäftsstelle Schutz kritischer Infrastrukturen
Guisanplatz 1B
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