Werterhaltung
Die Schweiz verfügt bei den Schutzbauten über einen sehr guten Ausbaustand. Deshalb steht nicht mehr der Bau von Schutzräumen und -anlagen im Vordergrund, sondern die Werterhaltung der bestehenden Infrastruktur. Die wichtigsten Massnahmen sind die periodische Schutzraumkontrolle, der regelmässige Unterhalt und die periodische Anlagekontrolle sowie die Erneuerung (Substanzerhaltung) von Schutzräumen. Kontrollen und Unterhalt sind in Weisungen des Bundes vorgegeben.
Unterhalt von Schutzanlagen
Der Unterhalt ist die zentrale Massnahme zum Erhalt der Schutzinfrastruktur. Der Anlagebesitzer hat sicherzustellen, dass der Unterhalt durchgeführt wird. Dies ist eine zwingende Massnahme und wird durch Bund und Kanton überwacht. Vom Unterhalt hängt auch ab, ob Beitragspauschalen ausbezahlt werden. Der Unterhalt dient gleichzeitig der ständigen Weiterbildung der Anlagewarte. Wenn der Unterhalt richtig geplant, geführt und überwacht wird, können die angestrebten Betriebsbereitschaften mit minimalem personellem und finanziellem Aufwand sichergestellt werden.
Unterhalt von privaten Schutzräumen
Die Unterhaltsarbeiten durch Eigentümer von privaten Schutzräumen beschränken sich in der Regel auf den normalen Gebäudeunterhalt, wie z. B. die Reinigung des Schutzraums und des Notausstiegs. Technische Unterhaltsarbeiten müssen nicht selber durchgeführt werden.
Erneuerung von privaten Schutzräumen
Die Erneuerung (Substanzerhaltung) umfasst grössere Reparaturen und den Ersatz von Schutzbaukomponenten, wie z. B. Ventilationsaggregate, Filter oder Explosionsschutzventile. Die Erneuerung von privaten Schutzräumen kann durch die Ersatzbeiträge finanziert werden. Dadurch werden die betroffenen Hauseigentümer finanziell entlastet. Für die Erneuerung von privaten Schutzräumen können Ersatzbeiträge jedoch nur dann verwendet werden, wenn der Eigentümer des Schutzraums seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Periodische Schutzraum-Kontrollen
Eine weitere Massnahme zur Werterhaltung ist die periodische Kontrolle der Schutzräume. Sie ist Aufgabe der Kantone und der Gemeinden.
Periodische Anlage-Kontrollen
Entsprechend werden periodische Kontrollen der Schutzanlagen durchgeführt. Die Betriebsbereitschaft der Anlagen ist eine der Voraussetzungen für die Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes. Die periodischen Anlagekontrollen werden durch den Kanton nach Vorgaben des Bundes durchgeführt.