Schutzbauten
Schutzräume und Schutzanlagen
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Sie müssen der Wirkung moderner Waffen standhalten, d. h. vor allem Schutz gegen ABC-Kampfstoffe und Nahtreffer konventioneller Waffen bieten.
Der Bevölkerungsschutz unterscheidet zwischen Schutzräumen und Schutzanlagen Schutzräume dienen zum Schutz der Bevölkerung und von Kulturgütern. Die bekannteste Art von Schutzraum ist der private Schutzraum im Keller von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grössere, private oder öffentliche Schutzräume verfügen über bis zu 200 Schutzplätze. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie grundsätzlich auch längere Aufenthalte ermöglichen.
Mit den Schutzanlagen werden primär die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sichergestellt.
Landesweit gibt es rund 370'000 Personenschutzräume, zudem gut 1700 Schutzanlagen. Damit sind heute in dieser Schutzinfrastruktur nur noch örtliche Lücken zu füllen.
Bund liefert Planungsgrundlage
Die technischen Grundlagen für die Planung, Erstellung und Werterhaltung dieser Infrastruktur werden im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS erarbeitet. Der Bund koordiniert, genehmigt, finanziert und überwacht die Massnahmen der baulichen und technischen Infrastruktur und genehmigt prüfpflichtige Einbauteile für Schutzbauten. Die Kantone und Gemeinden setzen die Vorgaben mit der Unterstützung des Bundes um.
Konzept Schutzbauten
In Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitete das BABS das Konzept Schutzbauten als Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung und den Werterhalt der Schutzräume, Kommandoposten und Bereitstellungsanlagen. Dieses zeigt auf, wie die Weiterentwicklung und der Werterhalt der schweizerischen Schutzbauinfrastruktur in den nächsten 15 bis 20 Jahren sichergestellt werden sollte. Dabei werden insbesondere baulich-technische Aspekte beleuchtet. Bei den Schutzräumen für die Bevölkerung hält das Konzept am Grundsatz «Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts» fest, d. h. ein Abbau von Schutzplätzen ist nicht vorgesehen – die Gesamtzahl der Schutzplätze soll erhalten bleiben. Wo möglich sollen mittel- bis langfristig alte, nicht mehr betriebsbereite Kleinstschutzräume aufgehoben und durch den Bau von öffentlichen Schutzräumen oder die Umnutzung von überzähligen Schutzanlagen kompensiert werden.
Das Konzept befasst sich im Weiteren mit dem künftigen Bedarf an Schutzanlagen (Kommandoposten und Bereitstellungsanlagen). Die Anzahl dieser Schutzanlagen in den Kantonen soll auf die Erfordernisse der Führungsorgane und Zivilschutzorganisationen ausgerichtet werden und kann je nach organisatorischen Voraussetzungen reduziert werden. Überzählige Schutzanlagen werden dadurch für eine Umnutzung frei.
Dokumente
Konzept Schutzbauten
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Konzept Schutzbauten
03.05.2023 | PDF, 56 Seiten, 1 MB -
Anhang Flussdiagramm Umnutzung Schutzanlagen
03.05.2023 | PDF, 1 Seiten, 797 KB -
Anhang Liste Lebensdauer Komponenten
03.05.2023 | PDF, 13 Seiten, 848 KB