print preview

Bergungsort für Kulturgüter / Safe Haven

Museo nazionale svizzero, Centro delle collezioni, Affoltern am Albis ZH (© UFPP PBC)
Schweizerisches Nationalmuseum, Sammlungszentrum, Affoltern am Albis (© OFPP PBC)

Auf Anfrage eines Drittstaates stellt die Schweiz einen Bergungsort («Safe Haven») zur Sicherung von Kulturgütern zur Verfügung, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen oder Notlagen bedroht sind. Die treuhänderische Aufbewahrung erfolgt gemäss einem Staatsvertrag (bilaterales Abkommen), der zwischen dem Bundesrat und der Regierung des Drittstaates abgeschlossen wird. Solange sich die unter den Staatsvertrag fallenden Kulturgüter in der Schweiz befinden, können Dritte keinerlei Ansprüche geltend machen.

Der Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) ist für sämtliche Fragen rund um den Bergungsort zuständig und informiert die Drittstaaten anlässlich der Tagungen bei der Unesco. Weiter koordiniert er die Arbeiten mit den anderen Bundesstellen und arbeitet eng mit dem Schweizerischen Nationalmuseum zusammen, das die optimale Aufbewahrung der eingelagerten Kulturgüter sicherstellt.

Rechtliche Grundlagen

Kulturgüterschutz

Internationale Rechtsgrundlagen

Nationale Rechtsgrundlagen

Verordnungen

Weitere Grundlagen und Querbezüge

In weiteren Bundesgesetzen bestehen Weisungen und Querbezüge, die auch den KGS betreffen, darunter:

International befassen sich neben dem HAK weitere UNESCO-Übereinkommen mit dem Kulturgüterschutz:

Hinzu kommen zahlreiche kantonale und kommunale Erlasse und Bestimmungen. 


Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Kulturgüterschutz KGS
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

E-Mail

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

Kulturgüterschutz KGS
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern