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Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz (EKKGS)

Schweizerisches Nationalmuseum (SNM), Schloss Prangins, Prangins (VD), A-Objekt im Kulturgüterschutzinventar (© BABS KGS)

Die Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz (EKKGS) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion. Sie ist für sämtliche Fragen rund um den Schutz von Baudenkmälern, archäologischen Stätten sowie Sammlungen in Museen, Archiven und Bibliotheken bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen zuständig.

Die EKKGS

  • berät die Departemente in grundsätzlichen Fragen rund um den Schutz von Baudenkmälern, archäologischen Stätten sowie Sammlungen in Museen, Archiven und Bibliotheken;
  • ist an der Umsetzung des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG) und der zugehörigen Verordnung (KGSV) beteiligt;
  • trägt zur Nachführung des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung («KGS-Inventar») bei;
  • fördert Forschungsarbeiten und verfolgt die neuen Entwicklungen im Kulturgüterschutz;
  • arbeitet mit allen interessierten Kreisen zusammen und pflegt den wissenschaftlichen Austausch.

Der Bundesrat ernennt die fünfzehn Mitglieder der EKKGS für eine Dauer von vier Jahren. Die Mandatsdauer ist auf zwölf Jahre befristet. Die EKKGS ist von der Bundesverwaltung und der Politik unabhängig. Sie erstellt Gutachten und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Sie ist ein Instrument der partizipativen Demokratie.

Die EKKGS kommt zweimal im Jahr im Plenum zusammen. In der Zwischenzeit werden die Arbeiten in Fachgruppen geführt. Der Fachbereich Kulturgüterschutz (FB KGS) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) besorgt die Geschäftsführung und das Sekretariat der EKKGS.


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Jahresbericht 2022

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Kulturgüterschutz KGS
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

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