Die Ausbildung im Kulturgüterschutz

Personal des Zivilschutzes und der kulturellen Institutionen
Die Ausbildung im Kulturgüterschutz (KGS) richtet sich an das Personal des Zivilschutzes und der kulturellen Institutionen. Der KGS rekrutiert vornehmlich Personen, die einen engen persönlichen Bezug zum Kulturgut haben, die beispielsweise beruflich in Museen, Bibliotheken, Archiven oder Restaurierungsateliers tätig sind oder in ihrer Wohngemeinde als Mitglieder von Kulturkommissionen wirken.
Ausbildung gemäss Rechtsgrundlagen
Die KGS-Kurse richten sich nach den Bestimmungen im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG), im Bundesgesetz über den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG) und der dazugehörigen Verordnung (KGSV). Die Ausbildung des Kaders des Zivilschutzes, das für den Kulturgüterschutz zuständig ist, sowie der Kulturgüterschutzspezialistinnen und -spezialisten des Zivilschutzes umfasst insbesondere folgende Themen:
- die Inventarisierung,
- die Erstellung von Kurzdokumentationen
- die Evakuierungsplanung,
- die Einsatzplanung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und
- den Einsatz im Fall von Katastrophen.
Die Ausbildung des Personals kultureller Institutionen umfasst insbesondere:
- die Planung von Schutzmassnahmen und
- die Unterstützung und Beratung der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes im Fall von Katastrophen.
Stufengerechte Ausbildung
Bund und Kantone sind für die Ausbildung zuständig. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung. Für folgende Ausbildungsgänge ist das BABS zuständig:
- Ausbildung des Lehrpersonals (Instruktorinnen und Instruktoren) für den Kulturgüterschutz,
- Führungsausbildung und technischer Kurs der Offiziere (ehemals Chef KGS).
Folgende Ausbildungen finden in den Kantonen statt:
- Ausbildung der KGS-Spezialistinnen und Spezialisten,
- Gruppenführerausbildung (Unteroffiziere KGS),
- Praktischer Dienst für Offiziere KGS,
- Weiterbildungskurse für KGS-Personal und kulturelle Institutionen.
Ausbildungsunterlagen des BABS
Wie im BZG und in der Kulturgüterschutzverordnung vorgesehen, stellt das BABS den Kantonen Ausbildungsunterlagen zur Verfügung. Diese Hilfsmittel entstehen in Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem BABS und ausgewiesenen Fachleuten und sollen dazu beitragen, im Kulturgüterschutz einen einheitlichen Standard zu erreichen.
KGS-Fachteil in anderen Ausbildungskursen
Darüber hinaus hat der Fachbereich KGS die Aufgabe übernommen, im Rahmen von Kursen des BABS für den Kulturgüterschutz zu sensibilisieren. Dies geschieht etwa bei Kursen für Zivilschutz-Kommandanten und bei Weiterbildungskursen der Stäbe der Armee.
Dokumente
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Die 10 Grundregeln des Kulturgüterschutzes
PDF, 8 Seiten, 947 KB -
Forum Nr. 1 - Prävention für den Schadenfall in kulturellen Institutionen
PDF, 56 Seiten, 5 MB, Deutsch -
Forum Nr. 3 - Zusammenarbeit Feuerwehr und Kulturgüterschutz
PDF, 76 Seiten, 3 MB, Deutsch -
Forum Nr. 5: Ausbildung im Kulturgüterschutz
PDF, 72 Seiten, 1 MB, Deutsch -
Leitfaden für die Erstellung eines Notfallplans
PDF, 17 Seiten, 500 KB -
Leitfaden für das Erstellen eines Katastrophenplans
PDF, 3 Seiten, 57 KB -
Vorgehen im Falle eines Schadenereignisses
PDF, 1 Seiten, 38 KB -
Checkliste für einen Katastrophenplan
PDF, 2 Seiten, 160 KB -
Sofortmassnahmen im Falle eines Schadenereignisses
PDF, 2 Seiten, 46 KB