Der ABC-Schutz
Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Gefährdungen
ABC-Schutz umfasst alle Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer (nuklearer und radiologischer, A), biologischer (B) und chemischer (C) Bedrohungen und Gefahren. Dazu zählen die Prävention und die Vorbereitung von Schutzmassnahmen sowie im Ereignisfall die Erkundung, der Kontaminations- und Infektionsschutz, die Dekontamination und die medizinische Behandlung. Der ABC-Schutz zielt darauf, dass alle fachtechnischen, organisatorischen, materiellen und im Bereich der Ausbildung erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden, damit ABC-Ereignisse verhindert werden bzw. die Auswirkungen von ABC-Ereignissen auf Mensch, Tier und Umwelt so gering wie möglich sind.
Strategie „ABC-Schutz Schweiz“ für Bund und Kantone
Die Strategie „ABC-Schutz Schweiz“ hat zum Ziel, den im ABC-Schutz beteiligten Partnern von Bund und Kantonen als gemeinsame Grundlage und Leitlinie für Prävention, Intervention und koordinierte Führung zu dienen. Anhand von festgelegten ABC-Referenzszenarien wird aufgezeigt, wie die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen erfolgen soll, um die Bevölkerung bei ABC-Ereignissen bestmöglich zu schützen.
Projekt Auslegeordnung ABC-Schutz
Der ABC-Schutz ist in den vergangenen Jahren anspruchsvoller geworden und hat aufgrund der zunehmenden Gefährdungen und Bedrohungen sowie der technologischen Entwicklungen an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der erhöhten Komplexität ist es jedoch schwieriger geworden, eine generelle Übersicht über die Gesamtsituation wie auch über vorhandene Defizite zu behalten. Daher beauftragte 2018 die Politische Plattform des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) das BABS mit dem Projekt «Auslegeordnung ABC-Schutz Schweiz». Im Rahmen dieses Projekts wurden dem BABS total 230 Defizite in unterschiedlichen Detaillierungsgraden gemeldet. In Zusammenarbeit mit Akteuren von Bund und Kantonen wurden diese auf 16 Kerndefizite und 80 sekundäre Defizite kondensiert. Für die Kerndefizite wird das BABS im weiteren Projektverlauf in Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren geeignete Lösungen erarbeiten. Das Beseitigen der sekundären Defizite läuft ausserhalb dieses Projekts.
Begriff ABC-Ereignis: Freisetzung gefährlicher Substanzen
Als ABC-Ereignis wird die unerlaubte Freisetzung von gefährlichen atomaren (nuklearen und radiologischen, A), biologischen (B) oder chemischen (C) Substanzen bezeichnet, wobei eine solche Freisetzung unbeabsichtigt (Unfall) oder beabsichtigt (Kriminalität, Terror) erfolgen kann. Im Einzelnen sind zu unterscheiden:
- Bereich A: die Freisetzung von ionisierender Strahlung und Radioaktivität;
- Bereich B: die Freisetzung von pathogenen, d. h. krankheitserregenden Organismen oder deren Stoffwechselprodukten;
- Bereich C: die Freisetzung von giftigen Gasen, Flüssigkeiten oder Feststoffen.
ABC – NBC – CBRN
Neben der Bezeichnung ABC ist auch die englische Bezeichnung NBC (nuclear, biological and chemical) oder die Abkürzung CBRN (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear) verbreitet. Die Unterscheidung zwischen radiologischer und nuklearer (oder atomarer) Bedrohung beschreibt die unterschiedlichen Ausbringungsarten einer radioaktiven Kontamination: Nuklear (oder atomar) bezeichnet dabei den Bereich von Kernwaffenexplosionen und deren Folgewirkungen; radiologisch bezeichnet die weiteren Ausbringungsarten vorrangig in Form einer radioaktiven Dispersionsvorrichtung („Schmutzige Bombe“). In neuerer Zeit wird immer häufiger auch der Begriff CBRNe verwendet, dabei steht das „e“ für „explosives“. Das „e“ gewinnt immer mehr an Bedeutung, da Explosivstoffe immer bzw. fast immer an der Ausbringung von ABC Substanzen beteiligt sind. Ebenso kommt einem zweiten „N“, für „Narcotics“, eine immer grössere Bedeutung zu. Die zu den Narkotika oder Psychopharmaka zählenden Stoffe, wie zum Beispiel Fentanyl, werden auch als „Non-letal chemical weapons“ (nicht-tödliche chemische Waffen) bezeichnet und stellen eine weitergehende Gefährdung im Bereich der potenziellen ABC-Ereignisse dar.