Warnung bei Naturgefahren
Fachstellen des Bundes überwachen die Naturgefahrenlage
Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes überwachen laufend die Naturgefahrensituation und warnen bei Gefahr die Behörden und die Bevölkerung. Dabei sind die Zuständigkeiten wie folgt geregelt:
- Gefährliche Wetterereignisse: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz
- Hochwasser und damit zusammenhängende Rutschungen: Bundesamt für Umwelt BAFU
- Waldbrände: Bundesamt für Umwelt BAFU
- Lawinen: WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF
- Erdbebenmeldungen: Schweizerischer Erdbebendienst an der ETH Zürich SED
Verbreitungspflicht für Radio- und Fernsehveranstalter
Die aktuelle Naturgefahrensituation ist unter www.naturgefahren.ch dargestellt. Die einzelnen Fachstellen koordinieren ihre Warntätigkeit und verwenden eine fünfstufige Gefahrenskala für alle Gefahrenprozesse. Warnungen vor grossen und sehr grossen Naturgefahren können der Verbreitungspflicht unterliegen. In diesem Fall werden sie von öffentlichen und privaten Radio- und Fernsehveranstaltern als „Warnungen des Bundes“ ausgestrahlt.
Drehscheibe Nationale Alarmzentrale NAZ
Die Nationale Alarmzentrale NAZ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt als Drehscheibe für die schnelle, sichere und koordinierte Übermittlung der Warnungen der Fachstellen an die verbreitungspflichtigen Medien. Die NAZ sorgt zudem dafür, dass die Warnungen an die Bevölkerung mit den Warnungen an die Behörden (Bundesstellen / Kantone) inhaltlich und zeitlich koordiniert werden.
Fachstellen der Kantone im Ereignisfall
Aufgrund der laufenden Beobachtung der Naturgefahrensituation können die Fachstellen mögliche Ereignisse oft frühzeitig erkennen. Warnungen werden somit – im Gegensatz zur Alarmierung – vor einem eigentlichen Schadenereignis herausgegeben. Für Massnahmen und konkrete Anweisungen an die Bevölkerung sind im Ereignisfall die Kantone bzw. Gemeinden verantwortlich.