Die Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung
Rund 7200 Sirenen in der Schweiz
In der Schweiz werden derzeit ca. 5000 stationäre Sirenen für die Alarmierung der Bevölkerung bei Allgemeinem Alarm (AA) betrieben. Dank der Einführung von neuen „Kombi-Sirenen“ in den letzten Jahren werden gegen 600 davon auch gleichzeitig für die Alarmierung bei Wasseralarm (WA) eingesetzt. Neben diesen stationären Sirenen sind rund 2200 mobile Sirenen im Einsatz. Die mobilen Sirenen kommen insbesondere in dünn besiedelten Gebieten oder beim Ausfall stationärer Sirenen zum Einsatz.
Verschiedene Typen
Es gibt eine ganze Reihe von zugelassenen Sirenentypen. Früher waren die Sirenen mechanisch oder mit Pressluft betrieben, heute funktionieren sie elektronisch. Vorgabe ist, dass nach drei Tagen Netz-Unterbruch eine gespeicherte Energie für mindestens vier Signale des Allgemeinen Alarms (inkl. Wiederholung) zur Verfügung stehen muss; beim Wasseralarm wird eine gespeicherte Energie für mindestens zwei Alarme gefordert.
Fernsteuerung ermöglicht zentrale Auslösung
Die stationären Sirenen können heute über eine Fernsteuerung (Polyalert) zentral, in der Regel von der Kantonspolizei, ausgelöst werden. Daneben bleibt die Möglichkeit, die Sirenen an Ort und Stelle auszulösen. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz ist nicht vorgesehen, dass alle Sirenen der Schweiz mit einem einzigen Knopfdruck ausgelöst werden können. Ein entsprechendes Ereignis ist auch schwer vorstellbar. Bei grossflächigen Ereignissen können die Kantone durch die Nationale Alarmzentrale NAZ sehr schnell (vernetzt) informiert werden.
Dokumente
Sirenentypen
Formulare Allegemein
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Gesuch um Übernahme der Kosten für Sirenenprojekte gemäss BZG
DOCX, 1 Seiten, 83 KB -
Antrag auf Akontozahlung für Sirenenprojekte
DOCX, 1 Seiten, 79 KB -
Gesuch um Vergütung der Kostenpauschale für die Projektführung und Abnahme von Sirenenprojekten
DOCX, 1 Seiten, 176 KB
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen Alarmierung
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Weisungen über die Kostenregelungen bei Sirenen
PDF, 2 Seiten, 495 KB