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Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Verbesserung der Versorgungssicherheit

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 die nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) aktualisiert. In der Strategie sind 8 Massnahmen definiert, mit denen der Bundesrat die Versorgungssicherheit in der Schweiz erhalten und in wesentlichen Bereichen verbessern will. Unter anderen hat er den jeweils zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden den Auftrag erteilt, in allen Sektoren der kritischen Infrastrukturen zu prüfen, ob es erhebliche Risiken für gravierende Versorgungsstörungen gibt. Zudem sollen Massnahmen getroffen werden, um solche Risiken zu reduzieren. Weiter hat der Bundesrat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) beauftragt, ein Verzeichnis von essenziellen Objekten und Betreiberfirmen zu führen. Dazu zählen etwa Netzknoten der Stromversorgung und der Telekommunikation.

Prüfung von verbindlicheren Rechtsgrundlagen

Um die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen bei Katastrophen und Notlagen möglichst optimal unterstützen zu können, erarbeiten die Partner im Bevölkerungsschutz und die Armee vorsorgliche Einsatzplanungen für hoch kritische Objekte aus dem SKI-Inventar. Dadurch erwächst jedoch kein Anspruch auf solche Leistungen im Ereignisfall. Dementsprechend sind vor allem die Betreiberinnen gefordert, ihre Resilienz zu verbessern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Strategie besteht aus der Prüfung einer allgemeinverbindlichen, sektorübergreifenden Rechtsgrundlage. Neben Vorgaben in Bezug auf die Resilienz der Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen soll geprüft werden, ob auch Vorgaben zur Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen und Ausfällen oder die Sicherheitsprüfung von kritischem Betriebspersonal erlassen werden sollen.

Bundesratsausschuss steuert Umsetzung der Strategie

Die ersten beiden nationalen SKI-Strategien hatte der Bundesrat in den Jahren 2012 und 2017 gutgeheissen. Mit der neuen Strategie hält der Bundesrat an der wesentlichen Stossrichtung der Arbeiten fest. Neu will er jedoch die Umsetzung der Strategie enger begleiten. Er hat dazu den bestehenden Bundesratsausschuss Energie, Umwelt und Infrastruktur beauftragt, die Umsetzung der Strategie zu überwachen. Die neue Strategie ist unbefristet gültig. Alle vier Jahre soll jedoch geprüft werden, ob die SKI-Strategie aktualisiert werden muss.


Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsstelle Schutz kritischer Infrastrukturen
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

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