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Die kritischen Infrastrukturen

Sektoren, Teilsektoren und Elemente

Das Spektrum der kritischen Infrastrukturen (KI) umfasst neun Sektoren, unterteilt in 27 Teilsektoren (Branchen). Der Sektor Energie umfasst beispielsweise die Teilsektoren Stromversorgung, Erdölversorgung, Erdgasversorgung sowie Fern- und Prozesswärme. Es gelten grundsätzlich sämtliche Elemente (Betreiberfirmen, IT-Systeme, Anlagen, Bauten usw.) als Teil der KI, die Leistungen in einem der 27 Teilsektoren erbringen – unabhängig von ihrer Kritikalität. Die Kritikalität ist ein relatives Mass für die Bedeutung, die ein Ausfall der KI für die Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen hat. Sie ist abhängig von der jeweiligen Betrachtungsebene: So gibt es KI, die auf lokaler oder kommunaler Ebene eine grosse Kritikalität haben (z. B. eine Trafo-Station im Strom-Verteilnetz), andere haben dagegen aus nationaler oder sogar internationaler Perspektive eine grosse Kritikalität (z. B. zentrale Steuerungssysteme im Übertragungsnetz).

Die kritischen Infrastruktur-Sektoren und -Teilsektoren

Der Bundesrat hat mit der nationalen SKI-Strategie folgende Bereiche als Bestandteil der kritischen Infrastrukturen festgelegt:

Behörden
Energie
Entsorgung
Finanzen
Gesundheit
Information und Kommunikation
Nahrung
Öffentliche Sicherheit
Verkehr

Inventar der kritischen Infrastruktur-Elemente

Das Inventar kritischer Infrastrukturen (SKI-Inventar) bezeichnet einzelne kritische Infrastruktur-Elemente, die von strategisch wichtiger Bedeutung sind. Dabei handelt es sich zum einen um wichtige Bauten und Anlagen, etwa zentrale Knotenpunkte in der Stromversorgung, der Telekommunikation (Internet) oder im Nationalstrassennetz. Das Inventar dieser Bauten und Anlagen wurde per 2012 zum ersten Mal erstellt. Neu sollen zum anderen auch wichtige IT-Systeme, beispielsweise für die Steuerung des Stromnetzes oder des Schienenverkehrs, sowie wichtige Betreiberfirmen identifiziert und im Inventar erfasst werden. Das SKI-Inventar ist klassifiziert und nicht öffentlich zugänglich. Es dient bei zugriffsberechtigten Stellen (Bund, Kantone und Betreiber) als Planungs- und Priorisierungsgrundlage im Risikomanagement und in der Ereignisbewältigung.

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Geschäftsstelle Schutz kritischer Infrastrukturen
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

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