Schweizer Delegation nimmt an internationaler Konferenz zur Weiterentwicklung von zivilen Schutzbauten und Überprüfung der Wirkung moderner Waffensysteme teil
Zwischen dem 15. und 17. September fand in Rovaniemi (Finnland) eine vom finnischen Innenministerium und den finnischen Streitkräften organisierte Konferenz mit Explosionstests statt. An der Veranstaltung nahmen Expertinnen und Experten der internationalen «Civil Protection Shelter Coalition for Ukraine» teil sowie Vertretende anderer Partnerländer, die an der Entwicklung von zivilen Schutzbauten interessiert sind. Die Schweiz ist ebenfalls Teil der «Schutzbautenkoalition» und hat der Konferenz mit einer Delegation beigewohnt. Ziel der Teilnahme war es, das Schweizer System der Schutzbauten in einen internationalen Kontext einzubetten, sich generell über Entwicklungen im Schutzbautenbereich auszutauschen und konkret Erfahrungen der Ukraine und aus einem Explosionstest zu erhalten. Letztlich ging es darum, die internationale Zusammenarbeit im Zivilschutz zu stärken.

Das finnische Innenministerium hat vom 15. bis am 17. September eine Schutzbautenkonferenz organisiert, an der Expertinnen und Experten im Bereich Bevölkerungs- und Zivilschutz aus ganz Europa teilgenommen haben. Parallel zur Konferenz wurden auch Explosionstests an mobilen Schutzbauten durchgeführt. Die Teilnehmenden konnten die Versuche aus der Ferne beobachten und die Schäden resp. die Beständigkeit der Schutzeinrichtungen besichtigen. Im Rahmen der Konferenz konnten Lehren aus dem russischen Angriffskrieg und die damit verbundene Notwendigkeit von zivilen Schutzbauten im heutigen Europa ebenso diskutiert werden wie neue Entwicklungen im Bereich eines wirksamen Schutzraumsystems.
An der Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der für Schutzbauten zuständigen Behörden aus den Ländern teil, die an der von Finnland und der Ukraine gemeinsam geleiteten «Civil Protection Shelter Coalition for Ukraine» beteiligt sind, sowie andere europäische Partnerländer, die an der Weiterentwicklung des Zivilschutzes und von Schutzbauten interessiert sind.

Die Veranstaltung in Rovaniemi ist Teil der oben erwähnten «Civil Protection Shelter Coalition for Ukraine», umfassenderen internationalen Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Schutzbauten. Indem die Koalition die Ukraine beim Ausbau ihres Netzwerks von Zivilschutzanlagen unterstützt, werden die Widerstandsfähigkeit und die gesellschaftliche Vorsorge der Ukraine gestärkt und der Wiederaufbau des Landes unterstützt. Die Koalition wurde im Mai 2025 gegründet und nahm Ende 2025 ihre Tätigkeit auf. Darüber hinaus mobilisiert die Koalition internationale Finanzmittel für den Bau von zivilen Schutzeinrichtungen.
Die Schweiz kann ebenfalls von dieser Zusammenarbeit profitieren, indem sie die Erfahrungen der Ukraine mit der modernen Kriegsführung in die Weiterentwicklung des eigenen Schutzbautenystems einfliessen lässt. Die Schweiz ist dabei im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt. Aufgrund der grösseren Mobilität der Bevölkerung (Pendler, Reisende etc.) braucht es jedoch zukünftig flexiblere Schutzlösungen, die im Rahmen des Projekts Alternative Schutzeinrichtungen geprüft werden.

In der Schweiz gilt unverändert der gesetzliche Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz» (Bevölkerungsschutz und Zivilschutzgesetz, BZG, Art. 60). Es gibt flächendeckend über 370 000 private und öffentliche Schutzräume, die innerhalb von maximal 2 Kilometern ab Wohnort liegen. Damit dieses Netzwerk von Schutzräumen aufrecht erhalten werden kann, sind die Bauherren von Wohnhäusern gesetzlich verpflichtet, bei Neubauten einen Schutzraum zu erstellen oder einen finanziellen Ersatzbeitrag zu leisten. Die privaten Schutzräume müssen im Ernstfall innerhalb von fünf Tagen bezugsbereit sein und die Grundausrüstung (Liegestellen, Trockenklosetts) aufweisen.
Weiterführende Informationen:
Informationen zur internationalen Konferenz in Rovaniemi (Finnland)
Information zur «Civil Protection Shelter Coalition for Ukraine»
Informationen zu den Schutzbauten im BZG (siehe 5. Kapitel, Art. 60ff)